Schützenverein 1968 Ober-Klingen e.V.



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Änderungen ab dem Sportjahr 2010

Nutzungsdauer von Druckbehältern

Auszug aus der Sportordnung: gültig ab 01.01.2010


0.5.1.2.1 Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche bzw. Druckgaskartusche allein

verantwortlich. Druckluftkartuschen bzw. Druckgaskartuschen mit abgelaufener

Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.



Änderungen ab dem Sportjahr 2009

Nutzungsdauer von Druckbehältern

Auszug aus der Ausschreibung zur Deutschen Meisterschaft 2009:


5.8.3 Der Schütze ist für seine Druckluft- / Gaskartusche alleine veranwortlich. Kartuschen

mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Die Nutzungsdauer

von Druckluftkartuschen und Gaskartuschen wird bei der Waffenkontrolle und am

Schützenstand überprüft.


Nach intensiven Recherchen und Gesprächen mit Herstellern und unter Würdigung der

unterschiedlichen juristischen Meinungen ist nicht auszuschließen, dass Schadensfälle durch

die Verwendung abgelaufener Kartuschen bei Nutzern, Betreibern von Schießanlagen,

Standaufsichten oder Schießleitern zivilrechtliche (z.B. Schadensersatz bei Sachschäden) oder

strafrechtliche (z.B. fahrlässige Körperverletzung) Folgen nach sich ziehen können.

Die Herstellern weisen auf ihren Internetseiten jeweils deutlich auf die Nutzungsdauer und

auf die dann folgende Außerbetriebnahme von Kartuschen hin. Beachten Sie bitte dazu auch

das Schreiben vom „VERBAND DER HERSTELLER VON JAGD -, SPORTWAFFEN UND

MUNITION“.(Dieses Schreiben haben wir an diese Mitteilung z.K. angehängt.)

Die Technische Kommission empfiehlt daher folgende Vorgehensweise:

Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.

Dabei ist die abgelaufene Nutzungsdauer wie folgt zu beurteilen:

Original - Kartuschen:

Die Kartuschen weisen alle ein Herstellungsjahr auf. Die vom Hersteller garantierte

Nutzungsdauer ist dem Herstellungszeitpunkt hinzuzurechnen (Rechenbeispiele siehe unten).

Die genauen Ausführungen hierzu finden Sie im Folgenden bezogen auf die einzelnen

Hersteller. Hersteller, die Sie hier nicht finden, haben uns keine Angaben oder Bilder zur

Verfügung gestellt.


Quelle: http://www.schuetzenbund.de/media/aktuelles/PDF/Info_TK_Kartuschen_08-12-16.pdf





Änderungen ab dem Sportjahr 2008

Führen / Transport (§ 12)

Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10).

Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird.

Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist zulässig.

Nicht zugriffsbereit“ ist eine Waffe dann, wenn sie

  • nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit wenigen [= 3 oder weniger] Handgriffen)

  • in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt (d.h. in einem zusätzlich gegen das einfache öffnen gesicherten Behältnis, z.B. durch ein Schloss oder im abgeschlossenen Kofferraum)

Das Führen der Armbrust ist erlaubnisfrei. Der Transport von Munition unterliegt keinen Beschränkungen hinsichtlich eines Behältnisses; allerdings muss der Transport so erfolgen, dass ein Zugriff Unbefugter nicht möglich ist.





Änderungen ab dem Sportjahr 2007

Die Klassen der Körperbehinderten werden neu festgesetzt.


In der Klasse 90 werden ab dem Jahre 2007 alle Schützen mit Auflagehilfsmittel

zusammengefasst.


In der Klasse 92 werden ab dem Jahre 2007 alle Schützen ohne Auflagehilfsmittel

zusammengefasst.



Änderung der Sportordnung 2006



Zur besseren Umsetzung der Pistolenregeln wurde die Darstellung auf der

Pistolentabelle um eine Skizze erweitert.



Der Ausschlag der Feder beim Federbock der Körperbehindertenklassen beträgt

>=35mm nach Sportordnung 0.7.3.1.2.


Dicken- und Steifigkeitsmesungen werden ber der LM und KM durchgeführt und führen in

diesem Jahr noch zu keinen Konsequenzen.

Ab dem Jahr 2007 wird in den olympischen Disziplinen der Junioren - Schützen

und Damenklassen auf die Einhaltung der Messwerte geachtet und eine Zulassung

nur bei Bekleidung mit zulässigen Ergebnissen erfolgen.


DM - mehrschüssige Luftpistole und Freie Pistole entfällt die Jugendklasse bei

der DM.


In der Disziplin Sportpistole gibt es zusätzlich die Manschaftswertung und die

Jugend männlich. Mannschaften werden aus Jugend männlich und weiblich

zusammengesetzt.


Bei den Landesmeisterschaften 2006 wird es einen Rahmenwettbewerb KK-Gewehr

mit Ferglasvisierung geben. Am 17.06. für Senioren mit Auflage und am 18.06. für

alle anderen Klassen als offene Klasse.

Geschossen wird auf 50m und die Scheiben 50m Gewehr (0.4.3.03 Sportordnung)

mit dem Gewehr nach Regel 1.35. (100m).

Auflagen sind vom Schützen selbst zu stellen.